Schleswig-Holstein: Ab 20 Minuten Verspätung die Hälfte des Fahrkartenpreises zurück

Mehr Kundenfreundlichkeit im schleswig-holsteinischen Nahverkehr: Gemeinsam

mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen und der Landesweiten Verkehrsservicege-sellschaft (LVS) startet das Land heute (13. April) die „nah.sh-Garantie“. Wie Verkehrs-Staatssekretärin Dr. Tamara Zieschang und LVS-Geschäftsführer Bernhard Wewers erläuterten, erhalten Fahrgäste künftig eine Entschädigung in Höhe von 50 Prozent des Fahrkartenwertes, wenn sie ihr Ziel mit den Nahverkehrszügen zwanzig Minuten später als geplant erreichen. Voraussetzung für die Entschädigung ist, dass die Fahrgäste mit einer gültigen Fahrkarte des Schleswig-Holstein-Tarifs unterwegs waren.

„Die Nahverkehrszüge in Schleswig-Holstein sind zwar meistens zuverlässig und pünktlich. Für den Fall aber, dass eine Verbindung oder ein Anschluss einmal nicht klappen, wollen wir Kunden eine Entschädigung und den Eisenbahnunternehmen einen Ansporn geben nach dem Motto: Pünktlich oder Geld zurück“, sagte Zieschang. Nach den Worten von LVS-Chef Wewers solle den Fahrgästen der Bonus möglichst unbüro-kratisch und schnell gewährt werden, allerdings seien einige Angaben unumgänglich. „Wichtig ist uns, dass wir die Entschädigung unabhängig vom Grund der Verspätung auszahlen. Für uns geht es bei der nah.sh-Garantie um die Fahrgäste, die eine gravierende Verspätung erlebten, nicht so sehr um den Verursacher der Verspätung.“

Innerhalb von drei Tagen nach Auftreten einer Verspätung können betroffene Fahr-gäste unter der Internet-Adresse http://www.nah.sh eine Entschädigung beantragen. Anträge können auch telefonisch beim LVS-Kundendialog gestellt werden von montags bis sonnabends in der Zeit von 8 Uhr bis 18 Uhr unter 01805-710707 (14 Ct/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunkpreis max. 42 Ct/Min.)

Die Entschädigungen werden in der Regel innerhalb von acht Tagen nach Antrag-stellung per Überweisung ausgezahlt, wenn eine gültige Fahrkarte des Schleswig-Holstein-Tarifs vorliegt und die Ankunft am Zielbahnhof tatsächlich mindestens 20 Minuten verspätet war. Die nah.sh-Garantie ist eine freiwillige Leistung von Land, LVS und Eisenbahnunternehmen, ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Die Entschädigungszahlungen finanziert das Land nach den Worten von Zieschang aus den Malus-beträgen, die für verspätete Züge anfallen. Die neue nah.sh-Garantie ersetzt die freiwillige Entschädigungsregelung, die seit einiger Zeit bei der Nord-Ostsee-Bahn galt. Darüber hinaus existiert seit dem Jahr 2009 eine gesetzliche Regelung zu Fahrgastrechten im Bahnverkehr. Danach erhalten Fahrgäste bei Verspätungen von mehr als 60 Minuten 25 Prozent des Fahrpreises erstattet, wenn die Verspätungsursache im Verschulden der Bahnunternehmen liegt (Pressemeldung Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr, 14.04.11).

von Fahrgastinitiative BB Veröffentlicht in Bahn Aktuell