Die Bundesregierung will einem Beitrag der Stuttgarter Zeitung zufolge mit einer Gesetzesänderung die Stilllegung und Endwidmung von Bahnhöfen und Strecken erleichtern.
Demnach soll § 11 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) an entscheidenden Stellen entschärft werden. So würde der Betreiber einer Strecke „weitgehend freie Hand bei Stilllegungen“ erhalten. Angebote an „Dritte“ sollen nicht mehr nötig sein und der gesetzlich bestehende Schutz zum Bestand einer Strecke würde abgebaut.
Es besteht der Verdacht, dass die Änderungen in Zusammenhang mit Stuttgart 21 stehen, da so die vor drei Jahren angestrengte Klage der Stuttgarter Netz AG zum Erhalt und Weiterbetrieb des bestehenden Stuttgarter Kopfbahnhofs ins Leere laufen würde. Die Bahn benötigt die Entwidmung des Geländes zur Fianzierung des Projekts Stuttgart 21 (LR, 10.10.14).
Okt
10
2014
Stuttgarter Zeitung: Änderung des § 11 AEG in der Planung
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