Sachsen-Anhalt: Zuschlag für Eisenbahnnetz Nord-Süd erteilt

Im Auftrag der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Sachsen-Anhalt erteilte der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) heute der DB Regio AG, Region Nordost den Zuschlag für das sogenannte Netz Nord-Süd mit jährlich etwa 9,5 Millionen Zugkilometern. Das Land Sachsen-Anhalt ist mit der Strecke Lutherstadt Wittenberg – Berlin beteiligt.

Klaus Rüdiger Malter, Geschäftsführer der Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH sagte zur Vergabe: “Das Land Sachsen-Anhalt sichert mit dem neuen Vertrag langfristig stabile Direktverbindungen zwischen der Lutherstadt Wittenberg und Berlin. Zum 500. Jahrestag der Reformation 2017 erwartet die Lutherstadt Wittenberg zahlreiche Gäste aus der Bundeshauptstadt, denen damit gute Anreisemöglichkeiten geboten werden.”

Das Netz Nord-Süd umfasst die Linien RE 3 Stralsund / Schwedt (Oder) – Berlin – Elsterwerda und RE 5 Rostock / Stralsund – Berlin – Falkenberg (Elster) / Lutherstadt Wittenberg. Der Vertrag hat eine Laufzeit von zwölf Jahren und beginnt mit der Betriebsaufnahme im Dezember 2014.

Das Gesamtvolumen der Ausschreibung verteilt sich auf vier Bundesländer: Auf das Land Brandenburg entfallen 51 Prozent der Leistung, auf das Land Mecklenburg-Vorpommern 36 Prozent, auf Berlin zehn Prozent und auf Sachsen-Anhalt drei Prozent.

Dem Zuschlag ging ein umfangreiches europaweites Vergabeverfahren voraus, in dem die Konditionen zwischen den Ländern und allen Bietern verhandelt wurden. Im Ergebnis wird die DB Regio AG auf beiden Linien künftig moderne Doppelstockwagen einsetzen, wie sie teils bereits auf der Linie RE 5 verkehren. Zusätzlich werden voraussichtlich auf der RE 5 fünf Neubautriebzüge des Herstellers Bombardier Transportation eingesetzt.

Auf beiden Linien sollen alle Züge um einen fünften Wagen verstärkt werden. Außerdem erhalten die alten Fahrzeuge ein umfangreiches Redesign. Um die Sicherheit der Fahrgäste zu erhöhen, sollen die Züge per Video überwacht werden (Pressemeldung Nasa, 29.02.12).

Offener Brief des DBV zu “Brandenburg 2030″

Sehr geehrter Herr Platzeck, vorletzte Woche haben Sie Ihre Partei aufgefordert, ohne Denkverbote darüber nachzudenken, wie das Bundesland Brandenburg 2030 aussehen soll, wie es aussehen wird. Diese Überlegungen sind dringend notwendig und deshalb haben Sie zu dieser Aufforderung unsere ungeteilte Zustimmung.

Seit vielen Jahren beschäftigt sich der DBV-Landesverband in verkehrspolitischer Hinsicht mit der Zukunft Berlins und Brandenburgs. Beide Bundesländer, auch wenn sie durch eine Landesgrenze getrennt sind, sind unserer Meinung nach dabei selbstverständlich nur gemeinsam betrachtbar.

Die sicherlich notwendige Reduzierung der Landkreise wird neue und veränderte Wege der Bevölkerung mit sich bringen. Das Verkehrsministerium denkt derzeit an die Abbestellung von Halten und womöglich auch ganzer Linien nach. Das würde vor einer kommunalen Neuorganisation Fakten schaffen, die sich später nachteilig auswirken können. Erinnert sei nur an die Abbestellung und Stilllegung der Verbindung von Templin nach Prenzlau.

Seit vielen Jahren regiert der Stillstand in der Verkehrspolitik. Eine ergebnisoffene Diskussion verkehrspolitischer Standpunkte und Ziele ist kaum möglich.

Wir haben den Eindruck, dass seitens der Landesverwaltung als letzte Erwiderung immer die “Keule” der Nichtfinanzierung hervorgeholt wird — das Totschlagargument, wenn die Gegenargumente ausgehen? Sicherlich hat Brandenburg nicht unendlich viel Geld zur Verfügung. Die Diskussion darüber, wie das Geld am sinnvollsten und nachhaltigsten ausgegeben wird — darüber muss eine ständige Diskussion stattfinden. Denn, so haben wir festgestellt, Geld für neue Ausgaben ist durchaus vorhanden.

Wir hoffen auf Ihre Unterstützung und freuen uns auf interessante und spannende Diskussionen beispielsweise:

• bei der Aufstellung des Landesnahverkehrsplanes (der hoffentlich nicht, wie in der Vergangenheit passiert, im Verkehrsministeriums erarbeitet und anschließend der Fachöffentlichkeit vorgestellt wird, bevor er im Verkehrsausschuss des Landtages auf seiner letzten Sitzung 2012 zur Kenntnis genommen wird);

• bei der Definition der Anforderungen zukünftiger SPNV-Ausschreibungen (deren Ausschreibungstext komplett öffentlich gemacht wird. Denn der Steuerzahler hat ein Recht darauf, zu erfahren, wofür sein Geld ausgegeben wird);

• bei der Weiterentwicklung des öffentlichen Nah- und Regionalverkehrs, der sich von Dogmen und Befindlichkeiten für oder gegen ein Verkehrsmittel verabschiedet (dass es nicht mehr vorkommt, dass seitens des Verkehrsministeriums Millionenbeträge für die Finanzierung von Regionalverkehrsleistungen in Berlin vorhanden sind, aber der Ausbau der S-Bahn auf Brandenburger Territorium kategorisch abgelehnt wird);

• bei der Frage, ob das alleine ausschlaggebende Argument für den Einsatz von Überlandbussen statt Schienenverkehr wirklich nur die angeblich preiswerteren Betriebskosten sein können;

• ob es bei knapper werdendem Geld nicht auch noch andere Betreibermodelle im SPNV geben kann;

• wie generell das Angebot im öffentlichen Nah- und Regionalverkehr effektiv und sparsam gestaltet werden kann;

• wie der volkswirtschaftliche Nutzen von Investitionen in die Infrastruktur durch eine integrierte Verkehrplanung deutlich erhöht werden kann (z. B. indem alle Verkehrsmittel gemäß ihrer Stärken eingesetzt und mit den anderen verknüpft werden: schienenge-bundener Verkehr in und zwischen den Ballungszentren, Bus und motorisierter Individualverkehr nur zur Flächenerschließung, Verknüpfung durch Mobilitätsstationen);

• den Aufgabenträgern auch in Zeiten schwieriger Finanzen eine auskömmliche und planbare Finanzierung ihres “übrigen ÖPNV” zu ermöglichen.

Ihrer Ablehnung von Denkverboten muss eine breite und gesellschaftliche Diskussion folgen. Auch wir sind der Überzeugung, dass nur so Brandenburg 2030 “gedacht” werden kann. Gerne sind wir bereit, an dem “Denkprozess” mitzuwirken (Pressemeldung DBV, 29.02.12).

DB Regio AG, Region Nordost, gewinnt Netz Nord-Süd

Am 28. Februar 2012 hat die VBB GmbH im Auftrag der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Sachsen-Anhalt den Zuschlag für das sogenannte Netz Nord-Süd an die DB Regio AG, Region Nordost erteilt. Mit einem Gesamtvolumen von jährlich circa 9,5 Millionen Zugkilometern umfasst das Netz die Linien RE3 Stralsund / Schwedt (Oder) – Berlin – Elsterwerda und RE5 Rostock / Stralsund – Berlin – Falkenberg (Elster) / Lutherstadt Wittenberg. Der Vertrag hat eine Laufzeit von zwölf Jahren und beginnt mit der Betriebsaufnahme im Dezember 2014.

Diesem Zuschlag ist ein sehr umfangreiches europaweites Vergabeverfahren vorangegangen, in dem die vertraglichen Konditionen zwischen den Ländern und allen Bietern verhandelt wurden.

Im Ergebnis wird die DB Regio AG auf beiden Linien künftig moderne Doppelstockwagen einsetzen, wie sie auch bereits heute aus der Region bekannt sind und auf der RE5 verkehren. Zusätzlich werden voraussichtlich auf der RE5, fünf Neubautriebzüge des Herstellers Bombardier Transportation eingesetzt. Wichtigste qualitative Verbesserung auf beiden Linien wird die Verstärkung aller Züge um einen fünften Wagen sein. Außerdem werden die alten Fahrzeuge einem umfangreichen Redesign unterzogen. Um die gefühlte Sicherheit der Fahrgäste zu erhöhen, werden die Züge zudem mit Videoüberwachung ausgestattet. Wie bei der Ausschreibung des Netz Stadtbahn neu eingeführt, wird der barrierefreie Bereich in der Zugmitte platziert sein, so dass Personen mit eingeschränkter Mobilität schneller ihren barrierefreien Einstieg finden können, egal in welche Richtung der Zug fährt.

Das Gesamtvolumen der Ausschreibung verteilt sich auf vier Bundesländer: Auf das Land Brandenburg entfallen 51 Prozent der Leistung, auf das Land Mecklenburg-Vorpommern 36 Prozent, auf Berlin zehn Prozent und auf Sachsen-Anhalt drei Prozent.

Minister Jörg Vogelsänger, Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg: “Mit dieser Vergabe haben wir rund 90 Prozent aller Regionalverkehre im Land Brandenburg im Wettbewerb vergeben. Mit dem laufenden Verfahren zum Netz Ostbrandenburg und dem im Sommer startenden Verfahren für den Prignitz-Express haben wir dann im Regionalverkehr 100 Prozent Wettbewerb erreicht.”

Minister Volker Schlotmann, Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern: “Gerade der fünfte zusätzliche Wagen, der in den Saisonmonaten April bis Oktober auf beiden Linien bei allen Zügen Richtung Norden eingesetzt wird, bringt die lang ersehnte Entlastung des heutigen Angebots. Der zusätzliche Wagen wird im Untergeschoss insbesondere zur Mitnahme von Fahrrädern geeignet sein.”

Senator Michael Müller, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt des Landes Berlin: “Der Tages- oder Wochenendausflug an die Küste wird für die Berlinerinnen und Berliner mit dem verbesserten Angebot jetzt noch mal deutlich attraktiver. Und umgekehrt gilt natürlich das gleiche: Auch die Bürgerinnen und Bürger aus Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt können die Bundeshauptstadt jetzt noch bequemer und sicherer erreichen.”

Klaus Rüdiger Malter, Geschäftsführer der Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH: “Das Land Sachsen-Anhalt sichert mit dem neuen Vertrag langfristig stabile Direktverbindungen zwischen der Lutherstadt Wittenberg und Berlin. Zum 500. Jahrestag der Reformation 2017 erwartet die Lutherstadt Wittenberg zahlreiche Gäste aus der Bundeshauptstadt, denen damit gute Anreisemöglichkeiten geboten werden.”

Hans-Werner Franz, Geschäftsführer der VBB Verkehrsverbund Berlin -Brandenburg GmbH: “Mit dem Zuschlag bleiben wir unserer Linie treu, durch Wettbewerb die Qualität des Angebotes weiter zu verbessern. Der VBB wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass die Kunden des Öffentlichen Nahverkehrs in unserer Region dieses Versprechen auch hautnah spüren.” (Pressemeldung VBB, 29.02.12).

Schwerbehindertenerhebung – Winter 2012

In der Zeit vom 27.02 bis 18.03.2012 erfolgt in unseren Fahrzeugen die planmäßige Erfassung der Fahrgastdaten. Die beauftragten Mitarbeiter, welche sich ausweisen, erfassen die Daten im Rahmen der Schwerbehindertenerhebung. Deren Ergebnisse bilden die Berechnungsgrundlage für den Ausgleich der gesetzlich gewährten Freifahrt von Schwerbehinderten.

Wir bitten um Beachtung.

Ihre

Verkehrsbetriebe

Brandenburg an der Havel GmbH

VBBr – Gleissperrung Einbau einer E-Weiche und eines Gleiswechsels am Hauptbahnhof

Ab Freitag, den 24.02.2012 treten wegen Gleisbauarbeiten am Hauptbahnhof nachfolgende Änderungen im Straßenbahnverkehr auf:

Freitag, den 24.02.2012

Linie 1:

- die Fahrten 17:33 Uhr, 18:14 Uhr, 18:34 Uhr, 19:14 Uhr und 19:34 Uhr ab Anton-Saefkow-Allee verkehren ab Haltestelle „Kanalstraße“ über Große Gartenstraße zum Hauptbahnhof

- die Fahrten 18:06 Uhr, 18:46 Uhr, 19:06 Uhr, 19:46 Uhr und 20:06 Uhr ab Hauptbahnhof verkehren ab Hauptbahnhof vom Gleis der Linie 6 über Geschwister-Scholl-Straße, Sankt-Annen-Straße und Steinstraße zur Kanalstraße

Linie 2:

- die Fahrten 17:55 Uhr, 18:26 Uhr, 18:44 Uhr, 19:04 Uhr und 19:34 Uhr ab Quenzbrücke verkehren ab Haltestelle „ Neustädtischer Markt“ über Steinstraße und Große Gartenstraße zum Hauptbahnhof

- die Fahrten 18:24 Uhr, 18:44 Uhr, 19:04 Uhr, 19:44 Uhr und 20:14 Uhr verkehren ab Hauptbahnhof vom Gleis der Linie 6 über Geschwister-Scholl-Straße und Sankt-Annen-Straße zur Hauptstraße

Samstag, den 25.02.2012

Linie 1: entfällt

Linie 2: entfällt

Linie 1-2:

- ab 06:14 Uhr bis 20:14 Uhr alle 30 Minuten ab Anton-Saefkow-Allee zur Quenzbrücke und 20:42 von Anton-Saefkow-Allee nach Hohenstücken Betriebs-hof

- ab 6:46 Uhr bis 20:16 Uhr alle 30 Minuten ab Quenzbrücke zur Anton-Saefkow-Allee und 20:36 Uhr von Quenzbrücke nach Hohenstücken Betriebshof

- Fontanestraße besteht Anschluss mit Linie 6

Linie 6:

- Die Linie 6 verkehrt nach Haltestelle Blumenstraße übern Gleiswechsel Große Gartenstraße zum Hauptbahnhof aufs Gleis der Linie 1 (Halt vor dem Gesundheitszentrum) und von dort zurück über Große Gartenstraße und Steinstraße zur Hauptstraße

Sonntag, den 26.02.2012

Linie 6:

- Die Linie 6 verkehrt nach Haltestelle Blumenstraße übern Gleiswechsel Große Gartenstraße zum Hauptbahnhof aufs Gleis der Linie 1 (Halt vor dem Gesundheitszentrum) und von dort zurück über Große Gartenstraße und Steinstraße zur Hauptstraße

Montag, den 27.02.2012

Linie 1:

- die Fahrten 04:45 Uhr und 05:17 Uhr ab Anton-Saefkow-Allee verkehren ab Haltestelle „Kanalstraße“ über Große Gartenstraße zum Hauptbahnhof

- die Fahrten 05:19 Uhr und 05:49 Uhr ab Hauptbahnhof verkehren ab Hauptbahnhof vom Gleis der Linie 6 über Geschwister-Scholl-Straße, Sankt-Annen-Straße und Steinstraße zur Kanalstraße

Linie 2:

- die Fahrten 04:55 Uhr und 05:34 Uhr ab Quenzbrücke verkehren ab Haltestelle „Neustädtischer Markt“ über Steinstraße und Große Gartenstraße zum Hauptbahnhof

- die Fahrten 05:13 Uhr und 05:57 Uhr verkehren ab Hauptbahnhof vom Gleis der Linie 6 über Geschwister-Scholl-Straße und Sankt-Annen-Straße zur Hauptstraße

Wir bitten um Beachtung.

Ihre Verkehrsbetriebe

Brandenburg an der Havel GmbH

Brandenburg Hauptbahnhof/ Bus Schnittstelle

Sperrung der stadteinwärtigen Richtungsfahrbahn

am Hauptbahnhof

Ab Mittwoch, den 22.02.2012 bis voraussichtlich 30.04.2012 ist die stadteinwärtige Richtungsfahrbahn am Hauptbahnhof in Höhe des Gesundheitszentrums gesperrt. Der Verkehr wird auf die Gegenfahrbahn geleitet.

Die Haltestelle „Hauptbahnhof“ in Richtung Trauerberg wird hinter die Einmündung Werderstraße verlegt.

Verspätungen auf den Linien B, D, K, L und H sind nicht auszuschließen.

Wir bitten um Beachtung.

Ihre

Verkehrsbetriebe

Brandenburg an der Havel GmbH

Neue Verhandlungsrunde im Vergabeverfahren Dieselnetz Südwest?

Die saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer hat sich vor der anstehenden Entscheidung im Vergabeverfahren für die künftige Bedienung der Nahverkehrsstrecken in Rheinland-Pfalz und dem Saarland an ihre Amtskollegen in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg, Kurt Beck und Winfried Kretschmann, gewandt. In den beiden Schreiben bittet sie die Ministerpräsidenten, sich für eine weitere Verhandlungsrunde durch den zuständigen Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd einzusetzen.

Nach Information der saarländischen Landesregierung soll ein neues Angebot der DB Regio Südwest vorliegen, das bisher noch nicht bewertet wurde. Eine Berücksichtigung weiterer verbesserter Angebote der beteiligten Unternehmen könnte, so wirbt die Ministerpräsidentin, “eine höhere volkswirtschaftliche Rendite für die Aufgabenträger und die Kunden im Öffentlichen Nahverkehr” zur Folge haben, “die für weitere Verbesserungen im SPNV-Angebot der Länder eingesetzt werden könnte”.

“Insbesondere sollten wir sicherstellen”, so Kramp-Karrenbauer, “dass durch den zukünftigen Betreiber der Strecken im Dieselnetz Südwest die bestehenden Arbeitsplätze im SPNV nicht nur erhalten, sondern möglichst noch weiter ausgebaut und qualifiziert werden.” (Pressemeldung Staatskanzlei, 16.02.12).

Erster ODEG-”KISS” geht in Probebetrieb

Der Schienenfahrzeughersteller Stadler Pankow GmbH, ein Tochterunternehmen der Schweizer Stadler Rail Group, produziert derzeit für die BeNEX GmbH und die NETINERA Deutschland GmbH 16 elektrische Doppelstocktriebzüge vom Typ KISS. Die Triebwagen werden ab Fahrplanwechsel 2012 auf den Strecken des Netzes “Stadtbahn” in Berlin/Brandenburg von der Ostdeutschen Eisenbahn GmbH ODEG betrieben.

Vor der offiziellen Übergabe an die ODEG wird nun das erste Fahrzeug vom Produktionsstandort in Pankow nach Velten überführt, wo die Inbetriebnahme sowie Testfahrten beginnen. Im Anschluss wird das Fahrzeug notwendige Typprüffahrten durchführen.

“Wir freuen uns, dass der jetzt erste Triebzug diesen Typs für die ODEG auf den Schienen steht”, sagt Michael Daum, Geschäftsführer der Stadler Pankow GmbH. “Die Fahrzeuge verfügen über einen hellen, klimatisierten Fahrgastraum, großzügige Einstiegsbereiche und sind mit einer für 550er-Bahnsteige optimierten Einstiegshöhe, einer Spaltüberbrückung an allen Türen und einem entsprechenden WC-System auch auf die Bedürfnisse mobilitätseingeschränkter Personen ausgerichtet.”

Die vierteiligen Doppelstocktriebzüge umfassen insgesamt 428 Sitzplätze und zeichnen sich durch großzügige Mehrzweckbereiche für den Transport von Fahrrädern sowie individuell gestaltete Fahrgasträume mit LED-Beleuchtung und Videoüberwachung im Innenraum aus. Darüber hinaus verfügen die Züge über drei geschlossene WC-Systeme eines davon nach der TSI PRM Norm mit Babywickeltisch.

Die Antriebsbereiche des KISS, der sich durch einen geringen Energieverbrauch auszeichnet, befinden sich über den Triebfahrwerken. Der elektrische Doppelstocktriebzug erfüllt neben der Crash-Norm auch die Anforderungen der TSI PRM und TSI Noise sowie die Brandschutzstufe 3 nach DIN 5510-1 und Betriebsklasse 2 nach CEN/TS 42545-1.

“Mit einer Maximalgeschwindigkeit von 160 km/h und seinem modularen Aufbau ist der KISS für den Regionalverkehr konzeptioniert”, berichtet Daum (Pressemeldung Stadler, 16.02.12).

Regionalbahnhof Berlin-Karlshorst erhalten

In Berlin-Karlshorst halten derzeit die Linien RE7 und RB14 zum Flughafen Schönefeld bzw. künftig zum neuen Flughafen Berlin Brandenburg (BER). Durch die gute Erreichbarkeit des Bahnhofs mit Straßenbahnlinien wird vielen Fahrgästen aus dem östlichen Berlin eine attraktive Verbindung zum Flughafen geboten.

Nach der Fertigstellung der Dresdener Bahn, nach derzeitiger Planung nicht vor 2020, werden alle Regionalzüge zum Flughafen durch den Tiergartentunnel verkehren. Damit entfallen die Fahrten von RE7 und RB14 über Karlshorst zum Flughafen.

Der Berliner Fahrgastverband IGEB hält bis zu diesem Zeitpunkt den Regionalbahnhof Karlshorst für einen wichtigen Zugang zum Flughafen. Bis dahin muss er für Fahrgäste vom und zum Flughafen zur Verfügung stehen und die Bahn für die bauliche Nutzbarkeit und Verkehrssicherheit sorgen.

Für die Fahrgäste des RE1 (Berlin—Frankfurt/Oder) und RE2 (Berlin—Cottbus), die beide über Karlshorst verkehren, hier aber nicht halten, wird es in wenigen Jahren einen zusätzlichen Halt im nicht weit entfernten Bahnhof Ostkreuz und wahrscheinlich in Köpenick (nur RE1) geben. Für diese beiden Linien hält der Fahrgastverband IGEB einen zusätzlichen Halt in Karlshorst nicht für angemessen (Pressemeldung Berliner Fahrgastverband IGEB e.V., 16.02.12).

Markterkundung für neue Berliner S-Bahn Fahrzeuge

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat im Amtsblatt der Europäischen Union eine Vorinformation zur Markterkundung “Anforderung an S-Bahn Fahrzeuge für das Land Berlin” veröffentlicht (2012/S 31-050062).

Der Auftraggeber beabsichtigt ein Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) damit zu beauftragen, Verkehrsleistungen auf einem Teilnetz des Berliner S-Bahn-Netzes mit Neu-Fahrzeugen zu erbringen. Über die beabsichtigte Einleitung eines wettbewerblichen Verfahrens zur Beauftragung des EVU erfolgte eine Vorinformation im Amtsblatt (2010/S 23-032862).

Mit der Beauftragung soll u. a. sicher gestellt werden, dass eine qualitativ hochwertige Fahrzeugflotte auf dem Teilnetz zum Einsatz kommt. Hierfür hat der Auftraggeber technische Anforderungen an derartige S Bahn Fahrzeuge definiert, die einen unverbindlichen Zwischenstand darstellen und vor Einleitung des wettbewerblichen Verfahrens noch weiter modifiziert werden.

Es wird daher darauf hingewiesen, dass interessierte Unternehmen für den Fall der Teilnahme an dem späteren wettbewerblichen Verfahren sich auf die Verbindlichkeit der im Rahmen dieser Markterkundung zur Verfügung gestellten Anforderungen an die S-Bahn-Fahrzeuge nicht berufen können. Unbenommen hiervon haben die bisher definierten Anforderungen an die S-Bahn-Fahrzeuge einen Stand erreicht, der es zulässt, diese im Rahmen der Markterkundung zu veröffentlichen.

Ziel der Markterkundung ist es, durch eine Rückkoppelung mit interessierten Unternehmen weitere Optimierungspotentiale hinsichtlich der Definition der Anforderungen an die S-Bahn-Fahrzeuge lokalisieren zu können. Unternehmen, die entweder für die Erbringung der Verkehrsleistungen oder von Teilleistungen – wie etwa der Lieferung und Instandhaltung der S-Bahn-Fahrzeuge – fachlich geeignet sind und ihr Interesse nach Maßgabe der Ziffer II.8. bekundet haben, erhalten die technischen Anforderungen an die S-Bahn-Fahrzeuge von der unter Ziffer I.1 bezeichneten Stelle als Excel 2010-Datei auf einem elektronischen Datenträger (CD-ROM).

Es besteht die Möglichkeit, Anmerkungen bzw. Kommentierungen zu den technischen Anforderungen für die S-Bahn-Fahrzeuge in das elektronische Dokument einzuarbeiten. Nach dergestalt erfolgter Kommentierung der Fahrzeuganforderungen durch die interessierten Unternehmen, werden diese gebeten, ihre Anmerkungen entweder auf elektronischem Datenträger (CD-ROM) oder per E-Mail bei der unter Ziffer I.1 angegebenen Stelle bis zum 13.4.2012 einzureichen.

Nach diesem Zeitpunkt eingereichte Kommentierungen bzw. Anmerkungen können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, die im vorgenannten Sinne von interessierten Unternehmen eingefügten Anmerkungen und Kommentierungen in einem persönlichem Gespräch mit dem jeweiligen interessierten Unternehmen zu erörtern.

Eine Verpflichtung der interessierten Unternehmen, ein derartiges Erläuterungsgespräch mit dem Auftraggeber durchzuführen, besteht nicht. Die interessierten Unternehmen werden aber bei Abgabe der Interessenbekundung gebeten, mitzuteilen, ob sie für ein derartiges Gespräch zur Verfügung stehen (WKZ, Quelle EU-Amtsblatt, 16.02.12).

15/02/2012    S31    Mitgliedstaaten – Dienstleistungsauftrag – Vorinformation – Entfällt 

D-Berlin: Eisenbahn- und Straßenbahnlokomotiven und rollendes Material sowie zugehörige Teile

2012/S 31-050062

Vorinformation

Dienstleistungen

Richtlinie 2004/18/EG

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Am Köllnischen Park 3
Kontaktstelle(n): Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Zu Händen von: Fr. Ursula Kempny
10179 Berlin
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 309025-1025
E-Mail: ursula.kempny@senstadt.berlin.de
Fax: +49 309025-1677

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://www.stadtentwicklung.berlin.de

Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen

I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen

I.3)Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber

Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II.B: Auftragsgegenstand (Lieferungen oder Dienstleistungen)

II.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:

Markterkundung Anforderung an S-Bahn Fahrzeuge für das Land Berlin.

II.2)Art des Auftrags und Ort der Lieferung bzw. Ausführung

Dienstleistungskategorie Nr 18: Eisenbahnverkehr

II.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung

Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung: nein

II.4)Kurze Beschreibung der Art und der Menge bzw. des Werts der Waren bzw. Dienstleistungen:

Der Auftraggeber beabsichtigt ein Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) damit zu beauftragen, Verkehrsleistungen auf einem Teilnetz des Berliner S-Bahn-Netzes mit Neu-Fahrzeugen zu erbringen. Über die beabsichtigte Einleitung eines wettbewerblichen Verfahrens zur Beauftragung des EVU erfolgte eine Vorinformation im Amtsblatt (2010/S 23-032862).
Mit der Beauftragung soll u. a. sicher gestellt werden, dass eine qualitativ hochwertige Fahrzeugflotte auf dem Teilnetz zum Einsatz kommt. Hierfür hat der Auftraggeber technische Anforderungen an derartige S Bahn Fahrzeuge definiert, die einen unverbindlichen Zwischenstand darstellen und vor Einleitung des wettbewerblichen Verfahrens noch weiter modifiziert werden. Es wird daher darauf hingewiesen, dass interessierte Unternehmen für den Fall der Teilnahme an dem späteren wettbewerblichen Verfahren sich auf die Verbindlichkeit der im Rahmen dieser Markterkundung zur Verfügung gestellten Anforderungen an die S-Bahn-Fahrzeuge nicht berufen können. Unbenommen hiervon haben die bisher definierten Anforderungen an die S-Bahn-Fahrzeuge einen Stand erreicht, der es zulässt, diese im Rahmen der Markterkundung zu veröffentlichen. Ziel der Markterkundung ist es, durch eine Rückkoppelung mit interessierten Unternehmen weitere Optimierungspotentiale hinsichtlich der Definition der Anforderungen an die S-Bahn-Fahrzeuge lokalisieren zu können.
Unternehmen, die entweder für die Erbringung der Verkehrsleistungen oder von Teilleistungen – wie etwa der Lieferung und Instandhaltung der S-Bahn-Fahrzeuge – fachlich geeignet sind und ihr Interesse nach Maßgabe der Ziffer II.8. bekundet haben, erhalten die technischen Anforderungen an die S-Bahn-Fahrzeuge von der unter Ziffer I.1 bezeichneten Stelle als Excel 2010-Datei auf einem elektronischen Datenträger (CD-ROM). Es besteht die Möglichkeit, Anmerkungen bzw. Kommentierungen zu den technischen Anforderungen für die S-Bahn-Fahrzeuge in das elektronische Dokument einzuarbeiten. Nach dergestalt erfolgter Kommentierung der Fahrzeuganforderungen durch die interessierten Unternehmen, werden diese gebeten, ihre Anmerkungen entweder auf elektronischem Datenträger (CD-ROM) oder per E-Mail bei der unter Ziffer I.1 angegebenen Stelle bis zum 13.4.2012 einzureichen. Nach diesem Zeitpunkt eingereichte Kommentierungen bzw. Anmerkungen können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, die im vorgenannten Sinne von interessierten Unternehmen eingefügten Anmerkungen und Kommentierungen in einem persönlichem Gespräch mit dem jeweiligen interessierten Unternehmen zu erörtern. Eine Verpflichtung der interessierten Unternehmen, ein derartiges Erläuterungsgespräch mit dem Auftraggeber durchzuführen, besteht nicht. Die interessierten Unternehmen werden aber bei Abgabe der Interessenbekundung gebeten, mitzuteilen, ob sie für ein derartiges Gespräch zur Verfügung stehen.

II.5)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

34600000, 34620000, 50220000, 50222000, 50224000, 66100000, 66110000

II.6)Voraussichtlicher Beginn der Vergabeverfahren
II.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
II.8)Zusätzliche Angaben:

Interessenbekundung.
Die in Ziffer II.4 bezeichneten Unternehmen werden aufgefordert, bei der unter Ziffer I.1 benannten Stelle ihr Interesse zu bekunden. Danach erhalten sie die CD-ROM mit den Fahrzeuganforderungen von der unter Ziffer I.1 angegebenen Stelle auf dem Postweg. Mit Abgabe der Interessenbekundung ist zu erklären, ob die Bereitschaft zu einem Erläuterungsgespräch über die eingereichten Kommentierungen und Anmerkungen (vgl. Ziffer II.4) besteht. Für diesen Fall ist neben den Kontaktdaten des interessierten Unternehmens ein verantwortlicher deutschsprachiger Ansprechpartner für die Koordination eines derartigen Gesprächstermins zu benennen. Hierfür ist eine vollständige Adresse dieser Kontaktperson einschließlich E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Faxnummer anzugeben.
Frist für den Eingang der Interessenbekundung:
Die Interessenbekundung ist bei der unter Ziffer I.1 benannter Stelle bis zum 16.3.2012 einzureichen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
VI.2)Zusätzliche Angaben:

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei dem vorliegenden Markterkundungsverfahren nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages oder einer vergaberechtsfreien Dienstleistungskonzession handelt. Es besteht kein Anspruch auf Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens bzw. eines wettbewerblichen Verfahrens zur Erteilung eines öffentlichen Auftrags bzw. einer Dienstleistungskonzession. Der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen ist nicht eröffnet. Es handelt sich um eine freiwillige Bekanntmachung zum Zwecke der Durchführung eines Markterkundungsverfahrens. Die Teilnahme an diesem Markterkundungsverfahren eröffnet keine Vertrauenstatbestände dergestalt, dass der bisherige Stand der Anforderungen an die S-Bahn Fahrzeuge auch tatsächlich Bestandteil der Vergabeunterlagen wird. Eine Erstattung der Kosten, die den Interessenten durch die Teilnahme an diesem Verfahren entstehen sowie sonstige Entschädigungsansprüche sind ausgeschlossen. Die Interessenbekundung ist ausschließlich in deutscher Sprache einzureichen.
I.1) offizielle Bezeichnung: D–Berlin: Markterkundung Fahrzeuganforderungen für den Abschluss eines Verkehrsvertrages mit einem EVU.

VI.3)Angaben zum allgemeinen Rechtsrahmen
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:

10.2.2012